

Grundsätzliche Überlegungen zur Kastration
Um es vorweg zu sagen: Kastrationen sind, anders als es manche Tierärzte behaupten, ein schwerer und blutiger Eingriff.
Die erst im Spätstadium nachweisbaren Dysbalancen sind überhaupt noch nicht hinreichend erforscht und es gibt für verharmlosende Behauptungen keinerlei Grundlagen oder Anhaltspunkte.
Begriffsdefinition
Die Kastration ist die chirurgische Entfernung der Keimdrüsen.
Dies bedeutet die Entnahme der Eierstöcke (meistens mit der Gebärmutter) beim weiblichen Tier und die Entfernung der Hoden beim männlichen Tier.
Frühkastration ist die Kastration von jungen Tieren vor erreichen der Geschlechtsreife. (Pubertät)
Scheinmutterschaften
lassen sich problemlos medikamentös regeln und sind im Prinzip ein natürlicher Vorgang.
Kastrationen nach der ersten Scheinschwangerschaft verhindern keinesfalls eine Bildung von Mammatumoren im Alter.
Sichere Empfängnisverhütung der Hündin
Hierfür ist keine Kastration erforderlich. Es gibt genug empfängnisverhütende Medikamente.
Durch das Entfernen von Eierstöcken und Gebärmutter werden die Sexualfunktionen zeitlebens ausgeschaltet.
Den scheinbaren Vorteilen für den Halter stehen aber massive Nachteile und Spätfolgen entgegen.
Das häufige Harnträufeln vor allem bei großen Hündinnen ist eine Dauerbelastung für den Halter. Das häufig verabreichte Hormon Östrogen ist nicht zu empfehlen, weil die Wirkdauer nur kurze Zeit anhält und nach einiger Zeit Blutgerinnungsstörungen und Knochenmarkdepressionen eintreten können.
Weitere Aspekte
Gerade bei frühzeitig durchgeführten Kastrationen stellen sich Verhaltensauffälligkeiten ein. Vermehrte Trennungsangst, Fluchtverhalten vor anderen Hunden, übermäßige Ängstlichkeit sind die Folgen.
Fettwerden ist das Resultat einer hormonellen Dysbalance mit einer Schilddrüsenstörung im späteren Stadium.
Regeln lässt sich dies über eine Futterreduzierung nur sehr schwer. Meistens müssen lebenslang Medikamente verabreicht werden.
Vor allem bei langhaarigen Hunden kommt es nach einer Kastration zu einem übermäßigen Wachstum von Wollhaar. In vielen Fällen entstehen Kahlstellen in der Flankenregion. (Flankenglatze)
Frühkastration
Das Tierschutzgesetz verbietet Kastrationen, außer aus vernünftigen medizinischen Gründen.
Dazu zählt nicht der Wunsch des Tierarztes nach neuen Golfschlägern.
Die präventive Kastration, um Hunde als Zuchttiere auszuschließen, oder um eine ungewollte Vermehrung zu verhindern, ist nach dem Tierschutzgesetz verboten.
Hunde als unkontrollierte Freigänger zu halten ebenso.
Es wird zu unüberlegt und zu voreilig kastriert. Züchter liefern bereits kastrierte Welpen, um ein Weiterzüchten mit ihrer Blutlinie zu verhindern.
Tierheime geben nur so manipulierte Tiere weiter, um eine Vermehrung auszuschließen und sich selber Nachfolgekontrollen zu ersparen.
Es gibt auch andere Möglichkeiten des Zuchtausschlusses, z.B.auf vertraglicher Basis mit Schadensersatzklausel (Züchter)
Besonders dünn werden die Argumente der Kastrationsfanatiker, wenn es nur um die eigene Bequemlichkeit geht.
Wer glaubt, diese Hunde benötigen weder Ausbildung, noch Training, oder wären einfacher in der Führung, irrt.
Nicht das gesamte Verhalten ist hormongesteuert.
Eine sachkundig liebevolle, aber konsequente Erziehung ohne direkten Zwang ist für jeden Hund unerlässlich.
Die meisten Verhaltensprobleme bei Hunden entstehen durch eine unsachgemäße Ausbildung und Haltung und nicht durch das Vorhandensein von Hoden und Eierstöcken!
Zusammenfassend bleibt nur zu sagen, dass Kastrationen, besonders im Welpen-und Junghundalter dem Tier mehr schaden als nutzen.
Die gestörte Entwicklung des Sozialverhaltens, Veränderungen im Skelettsystem und im Fell, eine lebenslange Inkontinenz sind durch Nichts zu rechtfertigen.
Wir haben im Tierschutz nicht zu viele Hunde/Katzen durch zu wenige Kastrationen, sondern durch zu viele verantwortungslose Tierhalter.
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